Wir helfen euch die Standards digitaler Barrierefreiheit zu erfüllen. Hierfür analysieren wir eure App, Website oder Software hinsichtlich der WCAG-Kriterien und geben euch bei Problemen klare Handlungsempfehlungen.
Ab Juni 2025 müssen Websites, die Produkte & Dienstleistungen digital verkaufen, barrierefrei sein. Mehr Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und dessen Auswirkungen findest du auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und in unseren FAQs.
Für ca. 10% der deutschen Bevölkerung ist digitale Barrierefreiheit unerlässlich und für ca. 30% notwendig. Zugängliche Websites und Apps erreichen mehr Nutzer:innen, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Mehr Informationen findest du hier.
Digitale Barrierefreiheit fördert die Einhaltung von Webstandards, was wiederum eine bessere Indexierung durch Suchmaschinen zur Folge hat, da barrierefreie Websites oft klar strukturiert und mit relevanter, gut strukturierter Information versehen sind.
Digitale Barrierefreiheit ist ein Ausdruck eurer sozialen Verantwortung als Unternehmen. Indem du sicherstellst, dass dein digitales Produkt für alle zugänglich ist, setzt du dich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit ein. Du ermöglichst Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, ohne Hindernisse auf deine Inhalte zuzugreifen.
Finde heraus, ob deine App, Software oder Website den Anforderungen digitaler Barrierefreiheit in Deutschland standhält. Melde dich kostenlos zu unserem Basis-Check an und erhalte innerhalb von 48 Stunden ein individuelles Video mit Handlungsempfehlungen von einem unserer Expert:innen.
Schritt 1
In einem kurzen Workshop lernen wir euch und euer Produkt näher kennen und stellen sicher, dass wir dasselbe Ziel verfolgen.
Schritt 3
Wir stellen dir und eurem Team in einem Video die wichtigsten Erkenntnisse unsere Analyse vor und teilen konkrete Vorschläge zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit mit euch.
Schritt 4
Im Follow-Up-Workshop geben wir euch die Möglichkeit, alle Fragen loszuwerden. Neben der umfassenden Analyse eures digitalen Produkts helfen wir euch im Anschluss gerne bei der Umsetzung.
Melde dich gerne bei uns. Wir helfen dir dabei!
Die barrierefreie Gestaltung von Websites und Apps ist wichtig, da sie Menschen mit Behinderungen, älteren Personen, temporär eingeschränkten Menschen, situativ eingeschränkten Personen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen den Zugang zu digitalen Inhalten erleichtert. Dies fördert die Inklusion und ermöglicht eine breitere Nutzung digitaler Dienstleistungen.Unternehmen profitieren von barrierefreien Websites und Apps, da sie ihre Zielgruppe erweitern, ihre Reichweite erhöhen und potenzielle rechtliche Probleme vermeiden können. Zudem fördert Barrierefreiheit ein positives Image und Engagement für soziale Verantwortung, was Kundenbindung und Wettbewerbsvorteile schafft.
Unsere Analyse richtet sich nach den internationalen Standards, die in den folgenden Beiträgen beschrieben werden:
Web Content Accessibility Guidelines 2.1 in der Fassung von 2018 (WCAG)
Web Accessibility Initiative (WAI)
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0
Im Anschluss an unsere Analyse teilen wir alle Ergebnisse mit euch. Hieraus könnt ihr direkt Aufgaben für euer Backlog ableiten. Unsere Analyse ist nichts für die Schublade, wir wollen, dass ihr damit arbeitet. Gerne begleiten wir euch dabei.
Je nach Umfang der Analyse, schauen wir uns entweder nur wenige Features oder die gesamte Applikation an. Die Analyse zur digitalen Barrierefreiheit stellt sicher, dass die Website den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und anderen internationalen Standards entspricht. Dies beinhaltet unter anderem die Prüfung von Farbkontrasten, Schriftgröße, Tastaturzugänglichkeit, alternativen Texten für Bilder und Multimedia, Navigation und Seitenstruktur, Formularen und Interaktionskomponenten, Video- und Audio-Untertiteln, Kompatibilität mit Hilfstechnologien sowie die Durchführung von Usability-Tests.
Für private Unternehmen und Organisationen gibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, dass neue digitale Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, von Beginn an barrierefrei sein müssen. Für bereits bestehende digitale Angebote gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juli 2030. Diese Fristen gelten insbesondere für digitale Dienste im elektronischen Geschäftsverkehr, wie Online-Shops, Webseiten und mobile Anwendungen.
Für private Unternehmen und Organisationen gibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, dass neue digitale Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, von Beginn an barrierefrei sein müssen. Für bereits bestehende digitale Angebote gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juli 2030. Diese Fristen gelten insbesondere für digitale Dienste im elektronischen Geschäftsverkehr, wie Online-Shops, Webseiten und mobile Anwendungen.
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft digitale Produkte und Dienstleistungen, insbesondere Webseiten, Apps und Online-Shops. Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem: Telekommunikationsdienste, E-Books, auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr, Bankdienstleistungen, Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals).
Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € haben, sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit ihres Online-Auftritts ausgenommen, sofern sie nur Dienstleistungen anbieten. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Unternehmen, die Produkte online verkaufen. In Fällen, in denen die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde, können Unternehmen eine Ausnahme beantragen. Bei Verstößen gegen das Gesetz können Geldstrafen von bis zu 100.000 € verhängt werden.
Die Kontrolle der digitalen Barrierefreiheit wird in Deutschland und in vielen anderen Ländern von staatlichen Marktüberwachungsbehörden wie der Überwachungsstelles des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik übernommen. Diese Behörden sind dafür zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit, wie sie beispielsweise im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland festgelegt sind, zu überwachen. Sie führen Stichproben durch, überprüfen Beschwerden und können bei Verstößen Maßnahmen einleiten. In einigen Fällen kann auch die zuständige Aufsichtsbehörde, etwa für Telemedien, involviert sein. Zusätzlich gibt es unabhängige Organisationen und Initiativen, die Zertifizierungen und Audits anbieten, um die Einhaltung von Standards wie den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) zu überprüfen und zu bestätigen.