Wir testen eure Website oder Anwendung auf digitale Barrierefreiheit. Einfach, schnell mit konkreten Tipps für die Umsetzung.
Mehr als 100 Unternehmen setzen auf unser Know-how
Unternehmen, die digitale Barrierefreiheit nicht umsetzen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen und empfindlichen Strafen rechnen (bis zu 100.000 €)
Eine nicht barrierefreie Website schließt Menschen aus. Das führt zu Frust bei Usern und signalisiert nach außen mangelnde Verantwortung und Inklusion.
Während Mitbewerber durch barrierefreie Angebote neue Zielgruppen erschließen, verliert deine Marke Reichweite und Kundenpotenzial.
Erhalte einen schnellen Überblick über den Status deiner Website. Wir identifizieren erste Barrieren und geben dir eine klare Einschätzung zum Handlungsbedarf. So weißt du sofort, wo du stehst und welche Standards relevant sind.
Das bekommst du von uns
Unsere Expert:innen prüfen deine Website detailliert nach WCAG, BITV und BFSG. Mit praxisnahen Tests und einer klaren Priorisierung erhältst du eine konkrete To-do-Liste. So kannst du die nächsten Schritte gezielt planen.
Das bekommst du von uns
Wir begleiten dich bei der Umsetzung barrierefreier Lösungen. Durch laufende Tests, Nachkontrollen und Schulungen stellen wir nachhaltige Qualität sicher. Dein Team wird praxisnah unterstützt und fit für barrierefreies Arbeiten.
Das bekommst du von uns
Während Mitbewerber durch barrierefreie Angebote neue Zielgruppen erschließen, verliert deine Marke Reichweite und Kundenpotenzial.
Schnelle Hilfe für Barrierefreiheit
Detaillierter Report inkl. Handlungsempfehlungen
Alles inklusive – von Analyse bis Umsetzung
Julia Reinemann
Seit mehreren Jahren vereint Julia erfolgreich ihre praktische Erfahrung als Product Designerin und Trainerin mit ihrer Lehrtätigkeit als Dozentin an verschiedenen Hochschulen. Diese Kombination ermöglicht es ihr, theoretische Konzepte und praxisnahe Ansätze effektiv zu vermitteln. Mit ihrem Schwerpunkt auf inklusivem Design engagiert sie sich dafür, digitale Produkte und Websites barrierefrei und zugänglich für alle zu gestalten.
Live Remote Training, inkl. Zertifikat
In unserem Remote-Training lernst du:
Die barrierefreie Gestaltung von Websites und Apps ist wichtig, da sie Menschen mit Behinderungen, älteren Personen, temporär eingeschränkten Menschen, situativ eingeschränkten Personen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen den Zugang zu digitalen Inhalten erleichtert. Dies fördert die Inklusion und ermöglicht eine breitere Nutzung digitaler Dienstleistungen.Unternehmen profitieren von barrierefreien Websites und Apps, da sie ihre Zielgruppe erweitern, ihre Reichweite erhöhen und potenzielle rechtliche Probleme vermeiden können. Zudem fördert Barrierefreiheit ein positives Image und Engagement für soziale Verantwortung, was Kundenbindung und Wettbewerbsvorteile schafft.
Unsere Analyse richtet sich nach den internationalen Standards, die in den folgenden Beiträgen beschrieben werden:
Web Content Accessibility Guidelines 2.1 in der Fassung von 2018 (WCAG)
Web Accessibility Initiative (WAI)
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0
Im Anschluss an unsere Analyse teilen wir alle Ergebnisse mit euch. Hieraus könnt ihr direkt Aufgaben für euer Backlog ableiten. Unsere Analyse ist nichts für die Schublade, wir wollen, dass ihr damit arbeitet. Gerne begleiten wir euch dabei.
Je nach Umfang der Analyse, schauen wir uns entweder nur wenige Features oder die gesamte Applikation an. Die Analyse zur digitalen Barrierefreiheit stellt sicher, dass die Website den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und anderen internationalen Standards entspricht. Dies beinhaltet unter anderem die Prüfung von Farbkontrasten, Schriftgröße, Tastaturzugänglichkeit, alternativen Texten für Bilder und Multimedia, Navigation und Seitenstruktur, Formularen und Interaktionskomponenten, Video- und Audio-Untertiteln, Kompatibilität mit Hilfstechnologien sowie die Durchführung von Usability-Tests.
Für private Unternehmen und Organisationen gibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, dass neue digitale Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, von Beginn an barrierefrei sein müssen. Für bereits bestehende digitale Angebote gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juli 2030. Diese Fristen gelten insbesondere für digitale Dienste im elektronischen Geschäftsverkehr, wie Online-Shops, Webseiten und mobile Anwendungen.
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft digitale Produkte und Dienstleistungen, insbesondere Webseiten, Apps und Online-Shops. Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem: Telekommunikationsdienste, E-Books, auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr, Bankdienstleistungen, Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals).
Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € haben, sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit ihres Online-Auftritts ausgenommen, sofern sie nur Dienstleistungen anbieten. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Unternehmen, die Produkte online verkaufen. In Fällen, in denen die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde, können Unternehmen eine Ausnahme beantragen. Bei Verstößen gegen das Gesetz können Geldstrafen von bis zu 100.000 € verhängt werden.
Die Kontrolle der digitalen Barrierefreiheit wird in Deutschland und in vielen anderen Ländern von staatlichen Marktüberwachungsbehörden wie der Überwachungsstelles des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik übernommen. Diese Behörden sind dafür zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit, wie sie beispielsweise im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland festgelegt sind, zu überwachen. Sie führen Stichproben durch, überprüfen Beschwerden und können bei Verstößen Maßnahmen einleiten. In einigen Fällen kann auch die zuständige Aufsichtsbehörde, etwa für Telemedien, involviert sein. Zusätzlich gibt es unabhängige Organisationen und Initiativen, die Zertifizierungen und Audits anbieten, um die Einhaltung von Standards wie den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) zu überprüfen und zu bestätigen.